Modellflugclub Kulmbach- Land e.V.

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 Achtung! -  Im Fliegerheim auf dem Platz ist Rauchen verboten !


Flugordnung - Gültig seit  03.03.2006 :

§1.)

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

 §2.)

Unser Modellflugplatz ist zugelassen für Flugmodelle bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kg.

 §3.)

Für alle Modelle gelten folgende Aufstiegszeiten :

Täglich 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang, innerhalb dieses Zeitraumes für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren an Sonn und Feiertagen aber nur von 10 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr, an Werktagen von 8 Uhr bis 20 Uhr.

An folgenden Feiertagen dürfen keine Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gestartet werden :

Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag.

 §4.)

Flugmodelle über 5 kg. Gesamtgewicht dürfen nur auf der Graspiste oberhalb der Betonstartbahn starten.

Auf der Wiese vor der MFC - Hütte dürfen nur  Modelle ohne Verbrennungsmotor unter 1Kg Gesamtgewicht starten.

Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

 §5.)

Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstieggeländes (z. B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeiten, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.

 §6.)

Als Flugraum für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor ist ausschließlich der in der Skizze   gekennzeichnete Bereich zugelassen.

 

Die Flugrichtung für Motormodelle verläuft quer zur Startbahn !

Der Flugraum darf ausschließlich zum Zweck von Starts und Landungen, sowie von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren verlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege-, oder Geländeabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhält oder störende Gegenstände befinden (z. B. Kraftfahrzeuge).

Folgende Bereiche dürfen nicht überflogen werden :

- der Aufenthaltsraum der Zuschauer

- die Kreisstraße KU6 (Mainleus - Buchau)

- die Ortsverbindungsstraße von der KU6 nach Motschenbach.

 §7.)

Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuernden beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen bemannten Luftfahrzeugen (z. B. Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Hängegleitern) stets auszuweichen.

 §8.)

Jeder am Flugbetrieb Teilnehmender Pilot muss im Flugbuch eingetragen sein.

Wenn sich mehr als 2 Piloten zweckgebunden auf dem Modellfluggelände aufhalten, muss ein Flugleiter ernannt werden. Der Flugleiter hat dann den Flugbetrieb zu überwachen, das Flugbuch zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Er darf selbst am Flugbetrieb nicht teilnehmen. (Flugleiter ist der jeweils älteste, nicht fliegende Pilot am Platz.)

 Folgende Eintragungen muss der Pilot/Flugleiter in das Flugbuch machen:

          * Das Tagesdatum

          * Den Namen des Flugleiters / Dienst von... bis... (wenn erforderlich)

          * Den jeweiligen Namen des Piloten, der ein Flugmodell in Betrieb gesetzt hat

            mit Bezeichnung des betreffenden Modells Fernsteuerkanal und der Zeitangabe

            über Beginn und Ende der Teilnahme am Flugbetrieb.

            z.B. A. Müller - Modell Taxi - Kanal 76 - 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr

 

In das Flugbuch müssen außerdem folgende Vorkommnisse eingetragen werden :

Besondere Vorkommnisse (z. B. Absturz von Modellen, Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter etc.)

 §9.)

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.

Eine  Erste-Hilfe-Ausrüstung ist im Regal  in der Hütte.

Das Fluggelände muss bei Flugbetrieb ungehindert für Kraftfahrzeuge (Notarzt etc.) erreichbar sein.

 §10.)

Es dürfen nur maximal 4 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.

Sämtliche eingesetzte Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer, der dem jeweils neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen muss, ausgestattet sein.

Auf dem Gelände dürfen nur Flugmodelle eingesetzt werden, die einen Schallpegel von 84 dB(A) / 7m  nicht überschreiten.

Für jedes eingesetzte Modell mit Verbrennungsmotor muss von der Vorstandschaft ein Lärmpass erstellt werden.

 §11.)

Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die vom Bundesamt für Post und Telekommunikation zugelassen sind.

Um Doppelbelegungen von Frequenzen zu vermeiden befindet sich auf dem Flugplatz eine Frequenztafel. Hier ist für jede gültige Modellflugfrequenz eine Klammer vorhanden. Jeder eingeschalteter Sender muss an der Antenne durch die jeweilige Frequenzklammer gekennzeichnet sein.

 §12.)

Bei Anzeichen von Funkstörungen durch Fremdimpulse ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen. Der Vorstandschaft ist jeweils mitzuteilen, wenn solche Störungen, auch wenn nicht durch Fremdimpulse verursacht, aufgetreten sind und wie sie sich ausgewirkt haben.

 §13.)

Die beiden Startbahnen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern befahren werden.
Modellflugzeuge und Zubehör dürfen nicht mit in die Hütte genommen, oder in der Hütte gelagert werden.

Alle Modellflieger werden gebeten, die Hütte immer ordentlich zu verlassen.

 §14.)

Camping auf dem Fluggelände ist nur mit Genehmigung der Vorstandschaft gestattet. Das Abbrennen von Lagerfeuern ist nur mit einer Genehmigung der Vorstandschaft gestattet.

 §15.)

Gastpiloten dürfen auf unserem Flugplatz nur mit einer Genehmigung der Vorstandschaft und einem ausreichenden Versicherungsschutz starten.
Gastpiloten mit Motormodellen (Verbrennungsmotor) benötigen eine, für die Flugdauer befristete, Mitgliedschaft im MFC - Kulmbach - Land e.V..
Diese befristete Aufnahme in den Verein erfolgt mit dem Eintrag in das Flugbuch.

 %16.)

(Ergänzung seit 15.01.2006) Eine gewerbliche Nutzung des Platzes (Flugschulbetrieb o.Ä.) ist nicht gestattet. 

 


NOTRUFNUMMERN:

Das nächstgelegene Krankenhaus ist das Klinikum Kulmbach.

Die nächstgelegene Polizeidienststelle ist in Kulmbach.

Krankenwagen /Polizei         110

Feuerwehr                           112

Ein Verbandskasten ist in der Hütte.


 

Holm und Rippen und Rotorbruch wünscht :

Die Vorstandschaft 

© - MFC Kulmbach - Land e.V.   95326 Kulmbach   Königsberger Straße 12  info@mfc-kulmbach-land.de