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Flugordnung -
Gültig seit 03.03.2006 :
§1.)
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und
Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder
gestört werden.
§2.)
Unser Modellflugplatz ist zugelassen für Flugmodelle bis zu
einem Gesamtgewicht von 25 Kg.
§3.)
Für alle Modelle gelten folgende Aufstiegszeiten :
Täglich 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor
Sonnenuntergang, innerhalb dieses Zeitraumes für Flugmodelle mit
Verbrennungsmotoren an Sonn und Feiertagen aber nur von 10 Uhr bis 13 Uhr
und 15 Uhr bis 20 Uhr, an Werktagen von 8 Uhr bis 20 Uhr.
An folgenden Feiertagen dürfen keine Flugmodelle mit
Verbrennungsmotor gestartet werden :
Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag.
§4.)
Flugmodelle über 5 kg. Gesamtgewicht dürfen nur auf der
Graspiste oberhalb der Betonstartbahn starten.
Auf der
Wiese vor der MFC - Hütte dürfen nur Modelle ohne Verbrennungsmotor
unter 1Kg Gesamtgewicht starten.
Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und
Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen
sein.
§5.)
Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des
Aufstieggeländes (z. B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein
ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das
Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeiten,
Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das
Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf
den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten,
dürfen diese Felder nicht überflogen werden.
§6.)
Als Flugraum für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor ist
ausschließlich der in der Skizze gekennzeichnete Bereich zugelassen.

Die Flugrichtung für Motormodelle verläuft quer zur
Startbahn !
Der Flugraum darf ausschließlich zum Zweck von Starts und
Landungen, sowie von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren verlassen
werden, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege-,
oder Geländeabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhält
oder störende Gegenstände befinden (z. B. Kraftfahrzeuge).
Folgende Bereiche dürfen nicht überflogen werden :
- der Aufenthaltsraum der Zuschauer
- die Kreisstraße KU6 (Mainleus - Buchau)
- die Ortsverbindungsstraße von der KU6 nach Motschenbach.
§7.)
Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer
ständig vom Steuernden beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie
steuerbar sind, anderen bemannten Luftfahrzeugen (z. B. Motorflugzeugen,
Segelflugzeugen, Hängegleitern) stets auszuweichen.
§8.)
Jeder am Flugbetrieb Teilnehmender Pilot muss im Flugbuch
eingetragen sein.
Wenn sich mehr als 2 Piloten zweckgebunden auf dem
Modellfluggelände aufhalten, muss ein Flugleiter ernannt werden. Der
Flugleiter hat dann den Flugbetrieb zu überwachen, das Flugbuch zu
überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Er darf selbst am
Flugbetrieb nicht teilnehmen. (Flugleiter ist der jeweils älteste, nicht
fliegende Pilot am Platz.)
Folgende Eintragungen muss der Pilot/Flugleiter in das
Flugbuch machen:
* Das Tagesdatum
* Den Namen
des Flugleiters / Dienst von... bis... (wenn
erforderlich)
* Den jeweiligen Namen des Piloten, der ein
Flugmodell in Betrieb gesetzt hat
mit Bezeichnung des betreffenden Modells
Fernsteuerkanal und der Zeitangabe
über Beginn und Ende der Teilnahme am
Flugbetrieb.
z.B. A. Müller - Modell Taxi - Kanal 76 - 14:00
Uhr bis 14:30 Uhr
In das Flugbuch müssen außerdem folgende Vorkommnisse
eingetragen werden :
Besondere Vorkommnisse (z. B. Absturz von Modellen,
Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden,
Beschwerden Dritter etc.)
§9.)
Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person
durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in
Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen
hat.
Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung ist
im Regal in der Hütte.
Das Fluggelände muss bei Flugbetrieb ungehindert für
Kraftfahrzeuge (Notarzt etc.) erreichbar sein.
§10.)
Es dürfen nur maximal 4 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor
gleichzeitig betrieben werden.
Sämtliche eingesetzte Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren
müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer, der dem jeweils
neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen muss, ausgestattet
sein.
Auf dem Gelände dürfen nur Flugmodelle eingesetzt werden,
die einen Schallpegel von 84 dB(A) / 7m nicht überschreiten.
Für jedes eingesetzte Modell mit Verbrennungsmotor muss von
der
Vorstandschaft ein Lärmpass erstellt werden.
§11.)
Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen
verwendet werden, die vom Bundesamt für Post und Telekommunikation
zugelassen sind.
Um Doppelbelegungen von Frequenzen zu vermeiden befindet
sich auf dem Flugplatz eine Frequenztafel. Hier ist für jede gültige
Modellflugfrequenz eine Klammer vorhanden. Jeder eingeschalteter Sender
muss an der Antenne durch die jeweilige Frequenzklammer gekennzeichnet
sein.
§12.)
Bei Anzeichen von Funkstörungen durch Fremdimpulse ist der
Flugbetrieb unverzüglich einzustellen. Der Vorstandschaft ist jeweils
mitzuteilen, wenn solche Störungen, auch wenn nicht durch Fremdimpulse
verursacht, aufgetreten sind und wie sie sich ausgewirkt haben.
§13.)
Die beiden Startbahnen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen
oder Fahrrädern befahren werden.
Modellflugzeuge und Zubehör dürfen nicht mit in die Hütte genommen, oder
in der Hütte gelagert werden.
Alle Modellflieger werden gebeten, die Hütte immer
ordentlich zu verlassen.
§14.)
Camping auf dem Fluggelände ist nur mit Genehmigung der
Vorstandschaft
gestattet. Das Abbrennen von Lagerfeuern ist
nur mit einer Genehmigung der
Vorstandschaft
gestattet.
§15.)
Gastpiloten dürfen auf unserem Flugplatz nur mit einer
Genehmigung der
Vorstandschaft und einem ausreichenden Versicherungsschutz starten.
Gastpiloten mit Motormodellen (Verbrennungsmotor) benötigen
eine, für die Flugdauer befristete, Mitgliedschaft im MFC - Kulmbach - Land
e.V..
Diese befristete Aufnahme in den Verein erfolgt mit dem Eintrag in das
Flugbuch.
%16.)
(Ergänzung seit 15.01.2006) Eine gewerbliche Nutzung des Platzes
(Flugschulbetrieb o.Ä.) ist nicht gestattet.
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